1. Die Versicherung MyBox Hogar hat eine anfängliche Laufzeit von drei Jahren mit monatlicher Beitragszahlung. Für die Bezahlung in Raten wird kein Aufpreis erhoben. Bei einer Verlängerung der Versicherung kann der Beitrag gemäß den Bedingungen der Police neu berechnet werden. Ab dem vierten Jahr wird die MyBox-Versicherungspolice automatisch erneuert. Unterliegt den Bedingungen von MyBox. Die Vertragsbedingungen können in jeder beliebigen Filiale von CaixaBank erfragt oder auf www.CaixaBank.es abgerufen werden.
2. Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Produkts MyBox Hogar für Schäden, die durch die Police abgedeckt sind. Wenn der Schadensfall eröffnet wird, kann die Versicherungsgesellschaft verschiedene zuverlässige Assistance-Unternehmen empfehlen, sofern die Art des Schadenfalls eine Reparatur zulässt. Wenn der Kunde dies wünscht, kann er den Schaden direkt vom Assistance-Unternehmen beheben lassen. Das Assistance-Unternehmen übernimmt die in den Punkten „Notfallservice“, „Mitarbeiter-Termin“, „Qualität der Reparaturdienstleistung“ und „Zweitmeinung“ angegebenen Verpflichtungen übernimmt, außer in Fällen höherer Gewalt, wobei die Versicherungsgesellschaft in allen Fällen ausgeschlossen ist. Die Versicherungsgesellschaft ist für die in den Punkten „Gutachter-Termin“, „Gutachten des Sachverständigen“ und „Entschädigung innerhalb von 48 Stunden“ genannten Verpflichtungen verantwortlich, außer in Fällen höherer Gewalt.
3. Der Notfallservice wird vom Serviceunternehmen geleistet. Dieses verpflichtet sich dazu, innerhalb von drei Stunden eine Fachkraft zu entsenden. Als Notfall gelten jene Schäden, die die Wohnung aufgrund folgender Ursachen unbewohnbar machen: Strom: aufgrund von Stromausfall in der gesamten Wohnung, bzw. in der Küche oder im Badezimmer, sofern der Ausfall auf die Elektroinstallation der Wohnung zurückzuführen ist. Durch Wasser verursachte Schäden: aufgrund von Brüchen in den Wasserleitungen der Wohnung, die Schäden an den Besitztümern des Versicherten oder eines Dritten verursachen, und bei denen das Abstellen des Wassers am Leitungsnetz erforderlich ist. Gebäudeschutz: Bruch von Außenfenstern, die Wohnräume sind nicht mehr gegen Witterungseinflüsse oder böswillige Handlungen Dritter geschützt. Das Serviceunternehmen ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 900 159 009 erreichbar. Notfälle mit Wasserschäden, die außerhalb der Bürozeiten (9:00 bis 20:00 Uhr) eintreten, werden, sofern sie durch Abstellen des Wassers am Leitungsnetz behoben werden können, telefonisch betreut.
4. Das Serviceunternehmen verpflichtet sich, den Service montags bis freitags zwischen 9:00 und 20:00 Uhr über die Hotline 900 505 040 anzubieten. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn eine außergewöhnliche Anzahl von Schadensfällen vorliegt (wenn anormale Wetterbedingungen auftreten, die über dem Durchschnitt der letzten 30 Tage liegen) oder wenn Schadenersatzansprüche Dritte betreffen (Vorfälle, die von einer anderen Person verursacht wurden oder bei denen eine andere Person geschädigt wurde).
5. Nach der Schadensmeldung wird in Absprache mit dem Kunden innerhalb von 24 Stunden und je nach Verfügbarkeit ein Termin mit einem Sachverständigen vereinbart, außer bei schlechten Wetterbedingungen (wenn diese die durchschnittlichen Bedingungen der letzten 30 Tage übertreffen) oder bei Schäden, die Dritte einschließen (Schäden, bei denen ein Urheber oder Geschädigter vorliegen). In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft zuständig.
6. Bei Schäden ohne Beteiligung Dritter (Schäden, bei denen es einen Verursacher oder Geschädigten gibt). In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft zuständig. Lieferung des Schadensgutachtens innerhalb von 10 Tagen bei Schäden unter 30.000 €, nach Erhalt aller für die Bewertung des Schadens notwendigen Unterlagen.
7. Diese Verpflichtung übernimmt das für diese Leistung zuständige Serviceunternehmen, das in Absprache mit dem Kunden einen Reparaturtermin vereinbart. Diese Leistung wird von der Servicegesellschaft erbracht.
8. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen mit den Bezeichnungen „Mitarbeiter-Termin“, „Notfallservice“, „Gutachter-Termin“, „Gutachten des Sachverständigen“ und „Entschädigung innerhalb von 48 Stunden“ kann der Kunde unter der Telefonnummer 91 991 78 21 oder 900 110 434 eine Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtungen und gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 200 € beantragen. Eine solche Entschädigung kann vom Versicherungsnehmer bis zu 30 Kalendertage nach Abschluss des Schadensfalls, der Anlass für die Verpflichtung war, beantragt werden. Als Versicherungsnehmer haben Sie in den ersten 3 Jahren nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf maximal eine finanzielle Entschädigung pro Kalenderjahr, vorausgesetzt, die „Verpflichtungen“ sind zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der Schadensfall, aus dem sie sich ableiten und der die Entschädigung begründet, gemeldet wird. Diese Entschädigung wird vor Ende Dezember des Jahres gezahlt, in dem die Nichteinhaltung von der Beistandsgesellschaft bzw. der Versicherungsgesellschaft akzeptiert wurde. Die Beistandsgesellschaft ist für die mögliche finanzielle Entschädigung verantwortlich, auf die der Versicherungsnehmer für die Nichterfüllung der Verpflichtungen „Mitarbeiter-Termin“ und „Notfallservice“ Anspruch hat, außer in Fällen höherer Gewalt, und in allen Fällen ist die Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen. Die Versicherungsgesellschaft ist für die mögliche finanzielle Entschädigung verantwortlich, auf die der Versicherungsnehmer bei Nichterfüllung der Verpflichtungen „Gutachter-Termin“, „Gutachten des Sachverständigen“ und „Entschädigung innerhalb von 48 Stunden“ Anspruch hat, außer im Falle höherer Gewalt. Die Zahlung der finanziellen Entschädigung unterliegt dem geltenden Steuerrecht.
Die Angaben unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonder- und Spezialbedingungen der jeweiligen Versicherungspolice sowie den Konditionen der Übernahme und des Vertragsabschlusses des Unternehmens.
Lebensversicherung von VidaCaixa, S.A.U. de Seguros y Reaseguros, mit NIF A58333261 und Nicht-Lebensversicherungen von SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros. Caixabank, S.A., exklusiver Betreiber der Versicherungsbank VidaCaixa, S.A.U. Seguros y Reaseguros, unter Autorisierung von SegurCaixa Adeslas, S.A. de Seguros y Reaseguros, mit St.-Nr. A-08663619 und Sitz in Calle del Pintor Sorolla 2-4, 46002 Valencia. Eingetragen im Vermittlerregister der DGSFP mit dem Code OE0003. Sie haben eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, um eventuelle Haftungen aufgrund von beruflicher Fahrlässigkeit gemäß den geltenden Rechtsvorschriften abzudecken. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur.
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